FAQ
ALLE WICHTIGEN THEMEN RUND UM LOTTO Mecklenburg-Vorpommern
Was Sie schon immer über unser Online-Portal und seine Prozesse wissen wollten, haben wir für Sie hier kompakt zusammengefasst.
(Allgemeine Infos rund ums Online-Spiel)
(Infos zur Registrierung & zu Mein LOTTO)
(Infos zum Online-Spiel & der LOTTO MV APP)
(Infos zu Zahlungsmöglichkeiten)
(Infos zum LOTTO-Gewinn)
(Infos zu Datenschutz & Spielerschutz)

Gewinne
Nach Ihrer Anmeldung erscheint die Meldung "Herzlichen Glückwunsch". Von dort gelangen Sie zur Gewinnauswertung Ihres Glücksscheines. Weiterhin können Sie unter MEINE SPIELE durch einen Klick auf die einzelnen Spielaufträge in Ihrer SPIELHISTORIE sehen, ob Ihr Schein gewonnen hat. Unter MEIN KONTO zeigen Ihnen IHRE LETZTE BUCHUNGEN eine Übersicht der Kontoaktivitäten, darunter die Gewinne, die Ihnen automatisch überwiesen wurden. Hier haben Sie die Möglichkeit, nur die Gewinnbuchungen zu filtern. Außerdem können Sie unter MEIN KONTO die „Gewinnbenachrichtigung“ abonnieren. Setzen Sie dazu einfach den Haken bei „Ich wünsche eine Gewinnbenachrichtigung per E-Mail.“.
Die Gewinne aus Ihren Online-Spielscheinen werden Ihnen automatisch auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen.
Nein! Gewinne auf dem Spielkonto zu belassen, lässt der Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht zu. Ihre Gewinne sind als durchlaufender Posten in Ihrer "Buchungsübersicht" unter MEIN KONTO zu sehen und werden per automatischer Entladung auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Wenn Sie in der LOTTO-Annahmestelle gespielt haben und einen Gewinn erzielen, werden diese bis einschließlich 500 Euro in jeder LOTTO-Annahmestelle in MV ausgezahlt.
Höhere Gewinne über 500 Euro und Sachgewinne werden über eine Zentralgewinnanforderung in der LOTTO-Annahmestelle unter Beifügung der Spielquittung angefordert und nach Prüfung durch LOTTO MV überwiesen bzw. übergeben.
Die Verjährungsfrist für Gewinne beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Kalenderjahr, das auf das Jahr in dem der Gewinn erzielt wurde folgt.
Circa 50 Prozent der Spieleinsätze werden als Gewinne an die Spielteilnehmer ausgeschüttet. Die Abgaben und Beiträge zur Finanzierung öffentlicher und gemeinnütziger Aufgaben (Lotteriesteuer, Konzessionsabgabe, Fördermittel) summieren sich auf insgesamt rund 40 Prozent. Damit kommt mit 90 Prozent der größte Teil der Spieleinsätze direkt oder indirekt den Spielteilnehmern zu Gute. Die restlichen 10 Prozent dienen der Deckung der anfallenden Kosten.