
Jugendschutz bei LOTTO MV
LOTTO ist kein Kinderspiel - Spielteilnahme ab 18 Jahren
Die Spielteilnahme unter 18 Jahren ist gesetzlich untersagt. Kinder und Jugendliche sind besonders spielsuchtgefährdet, weil sie die Gefahren, die vom Glücksspiel ausgehen, unterschätzen. Das beinhaltet auch, dass Kinder und Jugendliche keine Rubbellose ziehen und kaufen dürfen. Ebenso wenig dürfen sie Spielscheine abgeben und Gewinne abholen, auch dann nicht, wenn sie eine Kundenkarte oder Vollmacht der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorlegen.
Die Mitarbeiter in den LOTTO-Annahmestellen sind sich der verantwortungsvollen Aufgabe bewusst und müssen die gesetzlichen Vorgaben konsequent umsetzen. Die Frage nach dem Personalausweis gehört im Zweifelsfall dazu. Unterstützend finden Sie auf allen Druckerzeugnissen von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern entsprechende Hinweise zur Altersbeschränkung.
Im Auftrag von LOTTO Mecklenburg-Vorpommern werden regelmäßig Testkäufe in den LOTTO-Annahmestellen durchgeführt, um die Einhaltung des Jugendschutzes zu prüfen und dem Annahmestellen-Personal die Thematik immer wieder ins Gedächtnis zu rufen.