dklb_close dklb_info dklb_bt_arrow_left dklb_bt_arrow_right dklb_sl_arrow_left dklb_sl_arrow_right_ lotto_kleeblatt ic_online ic_offline

ANBINDUNG AN DIE LÄNDERÜBERGREIFENDEN ZENTRALDATEIEN (LUGAS) |
NEUERUNGEN AUF WWW.LOTTOMV.DE

(28.03.2022) Zur Überwachung des Online-Glücksspiels in Deutschland sieht der Glücksspielstaatsvertrag die Einrichtung länderübergreifender Zentraldateien (LUGAS) vor. Für Anbieter von Glücksspielen im Internet ist der Anschluss und die Übermittlung bestimmter Kundenaktivitäten an dieses übergeordnete Glücksspielaufsichtssystem verpflichtend. Für LOTTO Mecklenburg-Vorpommern sind, neben der durch das Bundesland Hessen betriebenen Spielersperrdatei OASIS, daher ab sofort die zentralen Limit- und Aktivitätsdateien zu beachten.

Betreiber der länderübergreifenden Zentraldateien ist das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale). Weitere Informationen zum LUGAS-System finden Sie unter www.mi.sachsen-anhalt.de.



Die zentrale Limitdatei dient der Überwachung des anbieterübergreifenden, monatlichen Einzahlungslimits gemäß § 6c GlüStV 2021. Alle Glücksspielanbieter müssen Einzahlungen für Spiele mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche dieser Datei melden.

Ihr gesetztes anbieterübergreifendes, monatliches Einzahlungslimit (LUGAS-Limit) gilt folglich für alle Glücksspielanbieter, bei denen Sie spielen. Damit soll sichergestellt werden, dass das gesetzlich bzw. ggf. individuell festgelegte monatliche, anbieterübergreifende Einzahlungslimit pro Kunde eingehalten wird.

Auf www.lottomv.de erfolgt somit eine Meldung Ihres LUGAS-Limits bzw. ein Abgleich mit der zentralen Limitdatei bei der Spielteilnahme an KENO und bei Aufladungen auf bzw. Umbuchungen zu Ihrem Unterkonto Tägliche Spiele.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihr LUGAS-Limit unter Mein Konto neu festzulegen. Zusätzlich können Sie sich weiterhin individuelle Limits für Ihre Spielteilnahme auf www.lottomv.de setzen. Grundsätzlich ist eine Limiterhöhung erst nach Ablauf einer gesetzlich vorgegebenen Frist von sieben Tagen wirksam. Eine Absenkung des Limits greift sofort.

Die zentrale Aktivitätsdatei dient der Verhinderung des gleichzeitigen Spielens bei mehr als einem Glücksspielanbieter im Internet gemäß § 6h GlüStV 2021.

Vor Ihrer Teilnahme an Spielen mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche erfolgt eine Überprüfung, ob Sie bereits bei einem anderen Anbieter aktiv sind. Ist dies der Fall, ist eine Spielteilnahme erst nach dortiger Inaktiv-Meldung und einer Wartezeit von fünf Minuten möglich. Sind Sie bisher nicht aktiv gemeldet, erfolgt mit Teilnahme an Spielen mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche die Aktiv-Meldung an die Zentraldatei.

Auf www.lottomv.de erfolgt somit eine Meldung Ihrer Aktivität bzw. ein Abgleich mit der zentralen Aktivitätsdatei bei der Spielteilnahme an KENO.

Nach Ihrer Aktiv-Meldung haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich inaktiv zu melden. Nach einer Wartefrist von fünf Minuten können Sie anschließend wieder bei in Deutschland lizensierten Glücksspielanbietern an Lotterien mit täglicher bzw. sofortiger Teilnahmemöglichkeit teilnehmen.


Der Glücksspielstaatsvertrag

Die 16 deutschen Bundesländer haben sich auf eine Neuauflage des Glückspielstaatsvertrages (GlüStV) geeinigt. Dieser schafft bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen. Zu den Zielen des neuen GlüStV gehören insbesondere die Förderung von verantwortungsvollem Spiel, die Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz sowie die Kanalisierung des Glücksspielangebots in geordnete Bahnen, Geldwäscheprävention und die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Glücksspielstaatsvertrag ist demnach eine noch stärker und besser koordinierte Kontrolle im Sinne des Spieler- und Jugendschutzes möglich.

Weitere Informationen zum Glücksspielstaatsvertrag und vorangegangenen Neuerungen auf www.lottomv.de finden Sie in unseren News >