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Der neue Glücksspielstaatsvertrag | Neuerungen auf www.lottomv.de

Verantwortungsvolles Glücksspiel braucht Regeln. Diese sind im Glücksspielstaatsvertrag der Bundesländer verankert. Zum 01. Juli tritt eine Neuauflage dieses Regelwerkes in Kraft. Dadurch gibt es auch einige Neuerungen für Sie als LOTTO Spieler auf www.lottomv.de.

Das ändert sich für Sie

Geburtsort und -name

Bei der Registrierung werden Geburtsort und -name als zusätzliche Pflichtfelder abgefragt. Als Bestandskunde müssen Sie diese Angaben ebenfalls ergänzen. Deshalb werden Sie nach dem Login um einmalige Ergänzung der Daten gebeten, sollten Sie diese noch nicht eingetragen haben. Sie können Ihre Daten jederzeit unter Kunden- und Bankdaten einsehen und ggf. ergänzen.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Bestandskunde neue Spielaufträge erst nach Ergänzung von Geburtsort und -name abgeben können.


Gewinne und Verluste auf einen Blick

Damit Sie Ihr Spielverhalten jederzeit im Überblick haben, wird Ihnen alle 24 Stunden nach dem letzten Login eine Übersicht Ihrer Spieleinsätze, Gewinne und Verluste der letzten 30 Tage angezeigt. Nach Bestätigung der Gewinn- und Verlustrechnung können Sie wie gewohnt weiterspielen.


Individuelle Einzahlungs-, Spieleinsatz- und Verlustlimits

Neben dem Spieleinsatzlimit können Sie jetzt in Ihrem Spielkonto unter Mein Konto auch Einzahlungs- und Verlustlimits jeweils für Tag, Woche und Monat festlegen. Das Einzahlungslimit (Monat) ist bei der Registrierung ab sofort ein Pflichtfeld. Als Bestandskunde müssen Sie das Einzahlungslimit (Monat) ebenfalls setzen. Deshalb werden Sie nach dem Login um einmalige Ergänzung des Einzahlungslimits (Monat) gebeten, sollten Sie dieses noch nicht eingetragen haben.

Bitte beachten Sie, dass Sie als Bestandskunde neue Spielaufträge erst nach Ergänzung des Einzahlungslimits (Monat) abgeben können.

EINZAHLUNGSLIMIT
Mit dem Einzahlungslimit legen Sie fest, wie hoch Einzahlungen auf Ihr Kundenkonto pro Monat, Woche oder Tag sein dürfen. Als Einzahlungen gelten sowohl Aufladungen Ihres Kundenkontos per Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung, direkte Bezahlungen Ihrer Spielaufträge an der Kasse per Lastschrift oder Kreditkarte als auch automatische Abbuchungen vom Bankkonto, die Sie ggf. für Ihre Dauerscheine aktiviert haben. Gegen Ihr Einzahlungslimit werden also alle Bezahlvorgänge per Lastschrift, Kreditkarte und Überweisung gegengerechnet. Nicht als Einzahlung gelten Gewinne, die ggf. auf Ihrem Spielkonto verbleiben.

Ein Beispiel: Sie laden Ihr Spielkonto per Kreditkarte mit 10 Euro auf. Diese 10 Euro sind eine Einzahlung. Sie legen einen Spielschein im Wert von 14,60 Euro in den Warenkorb. An der Kasse wählen Sie als Bezahlart Ihr Guthaben und zahlen weitere 4,60 Euro direkt per Lastschrift. Diese 4,60 Euro sind ebenfalls eine Einzahlung.

SPIELEINSATZLIMIT
Mit dem Spieleinsatzlimit legen Sie einen Höchstbetrag fest, den Sie pro Monat, Woche oder Tag für Spielteilnahmen einsetzen möchten. Als Spieleinsatz gilt jeder Betrag, den Sie für den Kauf von Tipps bzw. Losen investieren, unabhängig davon, ob Sie den Spielschein mit Guthaben aus Aufladungen, aus Gewinnen, per direkter Bezahlung oder automatischer Bankabbuchung (bei Dauerscheinen) erwerben.

Übrigens: Für Neukunden ist das Spieleinsatzlimit in der Spontanspielzeit (bis zu 72 h nach Registrierung) auf 100 Euro reduziert. Erst nach erfolgreicher Identifizierungen können Sie als Neukunde höhere Einsätze tätigen.

VERLUSTLIMIT
Mit dem Verlustlimit begrenzen Sie die Höhe eines möglichen Verlustes pro Monat, Woche oder Tag. Verluste (bzw. Gewinne) berechnen sich aus der Summe Ihrer Spieleinsätze inkl. Bearbeitungsgebühr abzüglich angefallener Gewinne.

Sie können Ihre Limits jederzeit unter Mein Konto einsehen und ggf. ändern. Unverändert gilt: Eine Änderung der Limits ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Reduzierung sofort greift, eine Erhöhung jedoch erst nach Ablauf einer gesetzlichen Schutzfrist von sieben Tagen wirksam wird.


Datenaktualität und erneute Identifizierung

Gemäß des gesetzlichen Auftrages werden wir Sie alle zwölf Monate bitten, die Aktualität Ihrer Daten zu bestätigen. Dies erfolgt automatisch beim Login. Nehmen Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten oder Bankdaten vor, auch außerhalb der jährlichen Abfrage, werden wir diese prüfen und gegebenenfalls eine erneute Identifikation (Schufa) durchführen. Gleiches gilt, wenn Sie KENO gespielt haben.

Die neuen Internet-Teilnahmebedingungen

Der neue Glücksspielstaatsvertrag

Die 16 deutschen Bundesländer haben sich auf eine Neuauflage des Glückspielstaatsvertrages (GlüStV) geeinigt. Dieser schafft bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen. Zu den Zielen des neuen GlüStV gehören insbesondere die Förderung von verantwortungsvollem Spiel, die Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz sowie die Kanalisierung des Glücksspielangebots in geordnete Bahnen, Geldwäscheprävention und die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Glücksspielstaatsvertrag ist demnach eine noch stärker und besser koordinierte Kontrolle im Sinne des Spieler- und Jugendschutzes möglich.