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Portraits vier junger Erwachsener und Hinweis auf Teilnahme ab 18

(05.08.2026) Das verantwortungsvolle Angebot von Glücksspiel ist unsere Profession - die Gewährleistung des Spieler- und Jugendschutzes hat für LOTTO Mecklenburg-Vorpommern oberste Priorität. Auch im Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie im Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz M-V ist dies verankert. Aus diesem Grund heißt es bei unseren Angeboten stets: "Spielteilnahme unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten! Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen unter www.check-dein-spiel.de und BIÖG-Hotline: 0800 137 27 00."

Kinder und Jugendliche dürfen weder Glücksspielprodukte kaufen, noch Spielscheine abgeben oder Gewinne abholen. Als Vertriebspartner sind unsere Annahmestellen verpflichtet, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Die Mitarbeitenden sind sich der verantwortungsvollen Aufgabe bewusst und setzen die Vorgaben konsequent um. Wenn es also mal heißt "Man sieht Ihnen Ihr Alter nicht an!", lässt sich das Annahmestellenpersonal den Personalausweis vorzeigen, um das Alter eines bzw. einer Spielteilnehmenden zu bestimmen.

Weitere Informationen zum Spieler- und Jugendschutz >

Spielteilnahme unter 18 Jahren ist gesetzlich verboten! Glücksspiel kann süchtig machen. Infos unter www.check-dein-spiel.de, BIÖG-Hotline: 0800 137 27 00.