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Zwei junge Frauen und zwei junge Männer in Passbildern sowie Text - Spielteilnahme ab 18! - Man sieht Ihnen Ihr Alter nicht an. Deshalb fragen wir nach! - vor rot/blauem Hintergrund

(03.07.2025) Das verantwortungsvolle Angebot von Glücksspiel ist unsere Profession – die Gewährleistung des Spieler- und Jugendschutzes hat für LOTTO Mecklenburg-Vorpommern oberste Priorität. Dies ist im Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie im Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz M-V verankert. Aus diesem Grund heißt es bei unseren Angeboten stets: „Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen unter www.check-dein-spiel.de.“

Kinder und Jugendliche dürfen weder Glücksspielprodukte kaufen, noch Spielscheine abgeben oder Gewinne abholen. Als Vertriebspartner sind unsere Annahmestellen verpflichtet, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Die Mitarbeitenden sind sich der verantwortungsvollen Aufgabe bewusst und setzen die Vorgaben konsequent um. Wenn es also mal heißt „Man sieht Ihnen Ihr Alter nicht an!“, lässt sich das Annahmestellenpersonal im Zweifelsfall einen Personalausweis vorzeigen, um das Alter eines bzw. einer Spielteilnehmenden zu bestimmen.

Alle Informationen zum Spieler- und Jugendschutz finden Sie unter www.lottomv.de oder an der BIÖG-Hotline: 0800 137 27 00.