Man sieht Ihnen Ihr Alter nicht an!
Jugend- und Spielerschutz bei LOTTO MV
(30.07.2024) Das verantwortungsvolle Angebot von Glücksspielen ist unsere Profession und die Gewährleistung des Spieler- und Jugendschutzes ist für LOTTO Mecklenburg-Vorpommern eines der wertvollsten Ziele für das Wirtschaften des Unternehmens. Dies ist im Glücksspielstaatsvertrag 2021 sowie im Glücksspielstaatsvertragsausführungsgesetz M-V verankert. Aus diesem Grund heißt es bei unseren Angeboten stets: „Spielteilnahme ab 18 Jahren. Glücksspiel kann süchtig machen. Informationen unter www.check-dein-spiel.de.“
Kinder und Jugendliche dürfen weder Glücksspielprodukte kaufen, noch Spielscheine abgeben oder Gewinne abholen. Als Vertriebspartner sind unsere Annahmestellen verpflichtet, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind sich der verantwortungsvollen Aufgabe bewusst und setzen die Vorgaben konsequent um. Wenn es also mal heißt „Man sieht Ihnen Ihr Alter nicht an!“, lässt sich das Annahmestellenpersonal im Zweifelsfall einen Personalausweis vorzeigen, um das Alter eines bzw. einer Spielteilnehmenden zu bestimmen.
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