BINGO! und GlücksRakete 2025: LOTTO Mecklenburg-Vorpommern sucht zwei Gewinnerinnen oder Gewinner
(03.06.2026) Die Freude ist groß, wenn die Gewinnzahlen mit den getippten Zahlen auf dem Spielschein übereinstimmen oder die Losnummer für einen Gewinn sorgt. Bei einigen Spielteilnehmenden bleibt der Blick auf den Spielschein oder das Los jedoch aus, wie es beim Hauptgewinn der GlücksRakete 2025 und einem Gewinn bei der Muttertags-Sonderauslosung der Umweltlotterie BINGO! der Fall ist. LOTTO Mecklenburg-Vorpommern appelliert daher eindringlich, die jeweilige Los- und Seriennummer zu überprüfen.
Pkw bei BINGO! – Die Umweltlotterie
Bei der Muttertags-Sonderauslosung von BINGO! am 10.05.2026 standen ein original restaurierter VW Käfer 1303 LS Cabriolet inkl. Tankgutschein und Anreisepauschale, zehn VW ID. Polo sowie 150 x 1.000 Euro zusätzlich auf dem Gewinnplan der Umweltlotterie. In Mecklenburg-Vorpommern konnten sich gleich drei Glückspilze über den Gewinn eines VW ID. Polo und sieben weitere Spielteilnehmende über den Gewinn von jeweils 1.000 Euro freuen.
Ein Hauptgewinn in Form des VW ID. Polo wurde bislang jedoch nicht geltend gemacht. Das gewinnbringende Los mit der Losnummer 8179 50208 wurde anonym in einer LOTTO-Annahmestelle in der Universitäts- und Hansestadt Rostock ausgestellt.
250.000 Euro bei der GlücksRakete 2025
Bereits am Donnerstag, den 08.01.2026, wurden die Gewinnzahlen der GlücksRakete 2025 in der Sendung „Nordmagazin – Land und Leute“ des NDR Fernsehens verkündet. Über den Hauptgewinn von 250.000 Euro konnte sich ein Glückspilz in Mecklenburg-Vorpommern freuen. Alle Endziffern auf dem Los stimmten mit den gezogenen Gewinnzahlen 1-4-5-9-3-3-8 überein. Die Gewinnwahrscheinlichkeit lag bei 1 : 2 Millionen.
Auch 5 Monate nach der Ziehung, wurde das gewinnbringende Los, welches in einer LOTTO-Annahmestelle im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ausgestellt wurde, bis dato nicht eingelöst.
Gewinnanspruch
Im Gegensatz zu einer Spielteilnahme per Internet, ABO oder Kundenkarte, bei der die Gewinne umgehend auf das angegebene Konto überwiesen werden, erfolgte die Spielteilnahme in beiden Fällen anonym in einer Annahmestelle. Demnach müssen die Spielteilnehmerinnen und Spielteilnehmer selbst aktiv werden und mit Hilfe des Loses und der Spielquittung den Gewinnanspruch in einer Annahmestelle im Bundesland oder direkt bei LOTTO Mecklenburg-Vorpommern in der Rostocker Zentrale geltend machen. Die Frist für den Gewinnanspruch beträgt drei Jahre.