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Automatische Gewinnauszahlung & Unterkonten | Neuerungen auf www.lottomv.de

(08.12.2021) Dem ein oder anderen LOTTO MV-Kunden ist es vielleicht schon aufgefallen. Seit dem 06. Dezember sieht das persönliche Spielkonto etwas anders aus. Als Kunde können Sie nun individuell festlegen, ob und bis zu welcher Höhe Gewinne auf Ihrem Spielkonto verbleiben sollen (Automatische Gewinnauszahlung). Außerdem wird Ihr Spielkonto gemäß den gesetzlichen Anforderungen des Glücksspielstaatsvertrages nun in Lotterien und Tägliche Spiele (Unterkonten) unterschieden.



Automatische Gewinnauszahlung

Bisher werden alle Gewinne automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen. Das bleibt auch weiterhin so, es sei denn, Sie möchten, dass Gewinne Ihrem Spielkonto gutgeschrieben werden und als Guthaben für die Bezahlung von Spielaufträgen zur Verfügung stehen.

Dann können Sie im Feld Automatische Gewinnauszahlung unter Mein Konto einen Betrag festlegen, ab dem ein Gewinn automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen werden soll. Den Betrag können Sie jederzeit anpassen.

Gewinne bis zu diesem Betrag werden Ihrem Spielkonto gutgeschrieben. Gewinne größer als die festgelegte Automatische Gewinnauszahlung werden auf Ihr Bankkonto überwiesen. Geben Sie keinen Betrag ein, werden alle Gewinne - wie bisher - automatisch auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Beispiel: Automatische Gewinnauszahlung = 20,00 Euro
Im LOTTO 6aus49 gewinnen Sie 17,40 Euro. Dieser Betrag wird dem Spielkonto gutgeschrieben.
Im Eurojackpot gewinnen Sie 20,20 Euro. Dieser Betrag wird auf Ihr Bankkonto überwiesen.

Unterkonten

Gemäß gesetzlicher Bestimmungen wird das Produktangebot nun zwischen Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden (LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, BINGO!), sowie Tägliche Spiele mit mehr als zwei Ziehungen pro Woche (KENO) unterschieden. Dafür gibt es nun zwei Unterkonten.

Ihre Spielhistorie und Ihre Buchungsübersicht können Sie nach Lotterien und Tägliche Spiele filtern. Dieser Filter greift für alle Buchungen und Spielabgaben ab dem 06. Dezember.


IHR AKTUELLER KONTOSTAND
In Ihrem Spielkonto unter Mein Konto ist nun eine detaillierte Kontoübersicht zu finden. Hier wird neben dem Gesamtkontostand Ihr Guthaben unterschieden nach gebunden und ungebunden sowie nach Lotterien und Tägliche Spiele angezeigt.


GEBUNDENES UND UNGEBUNDENES GUTHABEN
Gewinne, die Ihrem Spielkonto gutgeschrieben wurden, sind ungebundenes Guthaben, das Sie zur Bezahlung von Spielaufträgen verwenden oder jederzeit entladen können. Einzahlungen auf Ihr Spielkonto sind gebundenes Guthaben, das grundsätzlich nur für die Bezahlung von Spielaufträgen verwendet werden kann.

Gewinne und Einzahlungen werden dem jeweiligen Unterkonto Lotterien oder Tägliche Spiele zugeordnet.


KONTO AUFLADEN
Über Konto aufladen können Sie Ihr Spielkonto weiterhin per Lastschrift, Kreditkarte, Überweisung und Gutschein aufladen. Einzahlungen werden dem gebundenen Guthaben zugeschrieben.

Bei der Aufladung per Lastschrift und Kreditkarte können Sie nun auswählen, welches Unterkonto (Lotterien oder Tägliche Spiele) Sie aufladen möchten. Kontoaufladungen per Überweisung und Gutschein werden dem Unterkonto Lotterien zugeschrieben.

Natürlich ist eine direkte Bezahlung von Spielaufträgen mittels Lastschrift oder Kreditkarte ohne vorherige Kontoaufladung weiterhin möglich.

KONTO ENTLADEN
Gewinne, die Ihrem Spielkonto gutgeschrieben wurden, also ungebundenes Guthaben, können Sie über Konto entladen jederzeit ganz oder teilweise auf Ihr Bankkonto auszahlen lassen. Das gilt für ungebundenes Guthaben auf beiden Unterkonten.

Bitte beachten Sie, dass bis zu fünf Werktage vergehen können, bis das entladene Guthaben dem Bankkonto gutgeschrieben wird.


GUTHABEN UMBUCHEN
Mit den Unterkonten wurde auch die Möglichkeit, Guthaben umzubuchen, eingeführt. Über Guthaben umbuchen können Sie Beträge zwischen den Unterkonten Lotterien und Tägliche Spiele übertragen und bei der Bezahlung entsprechender Spielaufträge zu nutzen.

Das gesamte Guthaben beider Unterkonten, unabhängig von gebunden oder ungebunden, kann umgebucht werden.


BEZAHLUNG MIT GUTHABEN VERSCHIEDENER UNTERKONTEN
Natürlich ist an der Kasse eine direkte Bezahlung von Spielaufträgen mittels Lastschrift oder Kreditkarte ohne vorherige Kontoaufladung weiterhin möglich.

Bei der Bezahlung mit Guthaben auf dem Spielkonto wird nun unterschieden zwischen Guthaben auf dem Unterkonto Lotterien (LOTTO 6aus49, Eurojackpot, GlücksSpirale, BINGO!) und auf dem Unterkonto Tägliche Spiele (KENO).


SPIELABGABE MIT AUSREICHENDER DECKUNG DES JEWEILIGEN UNTERKONTOS
Ist bei Teilnahme an einer Lotterie oder Tägliche Spiele ausreichend Guthaben auf dem jeweiligen Unterkonto vorhanden, kann eine Bezahlung mit diesem erfolgen.


GUTHABENUMBUCHUNG WÄHREND DER SPIELABGABE
Möchten Sie einen KENO-Spielschein abgeben, Ihr Unterkonto Tägliche Spiele ist aber nicht ausreichend gedeckt, kann bei der Spielscheinabgabe eine automatische Umbuchung von Guthaben des Unterkontos Lotterien auf das Unterkonto Tägliche Spiele erfolgen, sofern dieses ausreichend vorhanden ist. Ist auch dort nicht ausreichend Guthaben vorhanden, können Sie den Restbetrag per Lastschrift oder Kreditkarte bezahlen.

Bitte beachten Sie, dass an der Kasse eine automatische Umbuchung von Guthaben des Unterkontos Tägliche Spiele auf das Unterkonto Lotterien nicht angeboten wird. Bitte nutzen Sie dazu die Funktion Konto entladen in Ihrem Spielkonto.



Der Glücksspielstaatsvertrag

Die 16 deutschen Bundesländer haben sich auf eine Neuauflage des Glückspielstaatsvertrages (GlüStV) geeinigt. Dieser schafft bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen. Zu den Zielen des neuen GlüStV gehören insbesondere die Förderung von verantwortungsvollem Spiel, die Gewährleistung von Jugend- und Spielerschutz sowie die Kanalisierung des Glücksspielangebots in geordnete Bahnen, Geldwäscheprävention und die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft tretenden Glücksspielstaatsvertrag ist demnach eine noch stärker und besser koordinierte Kontrolle im Sinne des Spieler- und Jugendschutzes möglich.


Weitere Informationen zum Glücksspielstaatsvertrag und vorangegangenen Neuerungen auf www.lottomv.de finden Sie in unseren News >.